Saisonarbeitskräfte: Probleme mit Sozialversicherungspflicht (27.04.05)
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten Abgaben in Höhe von insgesamt 48 % in die polnische Sozialversicherung zahlen, so eine Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbands (DBV). Der Verband ist der Meinung, dass wie bisher das deutsche Sozialversicherungsrecht für die Saisonarbeiter gelten müsse, solange es noch keine Arbeitnehmerfreizügigkeit aus den neuen EU-Beitrittsländern gebe. Die Bundesregierung und das zuständige Bundesgesundheitsministerium seien nun gefragt, mit der polnischen Regierung eine Sonderregelung zu vereinbaren. Die polnische Regierung habe signalisiert, dass sie eine solche Regelung mittragen würde.
Mit dem Thema beschäftigte sich auch die in Potsdam erscheinende „Märkische Allgemeine“ (MAZ) am 26. April mit dem Thema unter der Überschrift „Bürokratie im Spargelfeld“. In Brandenburg spielt es für den Spargel- und Erdbeeranbau eine große Rolle.
Die MAZ gibt Informationen der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Bonn wieder. Danach ist es Sache des Unternehmers zu klären, ob ein bei ihm beschäftigter Erntehelfer ordnungsgemäß bei seiner einheimischen Krankenkasse versichert ist. Viele Saisonarbeiter würden die vorgeschriebene Versicherungsbescheinigung aber nicht mitbringen.
Das polnische Versicherungssystem sei zudem sehr kompliziert. Teilweise müsse der Versicherungsbetrag in bis zu fünf Teilbeiträge aufgeschlüsselt und an bis zu drei Stellen anteilig überwiesen werden. ck
c) DEGA online 27. April 2005 www.dega.de