Bayern: Gartenbauberatung künftig an vier Standorten
Kernpunkt der Reform ist der Umbau einer bisher dreistufigen Verwaltung in ein zweistufiges System. Dazu werden die sieben Landwirtschaftsabteilungen an den Regierungspräsidien (die auch den Gartenbau betreuten) als Mittelbehörden aufgelöst. Die Zahl der Ämter für Landwirtschaft und Forsten wird deutlich reduziert.
Die Gartenbauverwaltung und -beratung wird in Bayern an vier Standorten mit eigenen Abteilungen zusammengefasst. Diese haben jeweils zwei Sachgebiete
- Betriebsentwicklung und Markt
- Berufsbildung (einschließlich Versuchswesen und Grünordnung).
Die Standorte der künftigen Gartenbauberatung werden an vier Ämtern für Landwirtschaft und Forsten (ALF) sein, und zwar nach den Schwerpunkten des bayerischen Gartenbaus. Dies ist für
- Bayern Nord das ALF Würzburg
- Bayern Mitte das ALF Fürth
- Bayern Süd-Ost das ALF Landshut
- Bayern Süd-West das ALF Augsburg.
Jede Abteilung wird über zehn bis 13 Stellen an Fachpersonal verfügen, unter Berücksichtigung der Anzahl der zu betreuenden Betriebe und der gartenbaulichen Intensität.
Organisation und Durchführung der Meisterprüfung übernehmen die Staatlichen Fachschulen für Agrarwirtschaft der Fachrichtungen Gartenbau sowie Garten- und Landschaftsbau in Veitshöchheim, Landshut und Fürth (Gemüsebau).
Staatsminister Josef Miller hat ausdrücklich festgestellt, dass die staatliche Gartenbauberatung unverzichtbar ist und die Leistungen auch künftig gebührenfrei bleiben werden. Eine Weiterentwicklung sei aber unverzichtbar, wobei von einem schrittweisen Aufbau einer flächendeckenden Verbundberatung mit Verbänden, Selbsthilfeeinrichtungen (Erzeugerringe?) und Dienstleistern gedacht ist. Eine wichtige Rolle spricht der Minister der Landesanstalt für Wein- und Gartenbau (LWG) in Würzburg zu. Er will eine enge Verknüpfung mit den Gartenbauabteilungen herstellen, um angewandte Forschung mit den Bedürfnissen der Praxis enger zu koppeln.
Der Zeitrahmen für die Umsetzung im Detail steht noch nicht fest. Der Umzug der Beschäftigten an die neuen Standorte kann erst nach der Erfüllung räumlicher und technischer Voraussetzungen erfolgen. Die Gärtner sollen in einer Phase, in der sie erstmals Anträge nach den Regeln der neuen europäischen Agrarpolitik (GAP-Reform) stellen müssen, eine kompetente Beratung an den gewohnten Orten zur Verfügung haben.
Gerd Heinrichs, Neidlingen