Modellversuch mit Ein-Euro-Jobs
Die Unternehmen sollen diese Arbeitskräfte je nach Bedarf aus einem von Sozialpartnern und Politik kontrollierten „Beschäftigungspool“ anfordern können. Gemäß dem Sozialgesetzbuch II kämen nur zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten (wie Pflegearbeiten) in Frage, sagte Reiner Haseloff (CDU), Staatssekretär im Wirtschaftsministerium des Landes Sachsen-Anhalt. Er befürwortet die Ausweitung auf andere Branchen, wenn der Versuch erfolgreich verlaufen sollte. Weiterhin werde aber der größte Teil dieser Beschäftigungen außerhalb der Privatwirtschaft erfolgen. Für Sachsen-Anhalt hofft Haseloff in diesem Jahr auf eine solche Vermittlung von 30 000 Arbeitslosen, deutschlandweit soll es insgesamt 600 000 Ein-Euro-Jobs geben.
Dr. Werner Wandelt, Geschäftsführer des Verbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen-Anhalt, sagte, dass einige Rahmenbedingungen zu dem Modellversuch noch nicht geklärt seien, zum Beispiel die Zahlung eines Betreuungsaufwands an die Betriebe. Der Vorschlag zum Modellversuch sei vom Verband selbst gekommen. Denn nur die Fachbetriebe könnten einen fachgerechten Einsatz von Ein-Euro-Arbeitskräften sicherstellen und damit in die gesellschaftliche Verantwortung treten. Außerdem könne man so selbst aktiv verhindern, dass reguläre Arbeitsplätze durch Ein-Euro-Jobs gefährdet werden. cvf
c) DEGA online 12. Januar 2005 www.dega.de