Risikogerechtes Zinssystem entwickelt
Die KfW-Bankengruppe hat unter Mitwirkung der kreditwirtschaftlichen Verbände und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ein risikogerechtes Zinssystem entwickelt.
Angesichts der Neugestaltung von Rating- und Pricinginstrumenten, der Änderungen in der bankinternen Ertrags- und Risikosteuerung sowie veränderten regulatorischen Anforderungen (Basel II) hat die KfW-Bankengruppe unter Mitwirkung der kreditwirtschaftlichen Verbände und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ein risikogerechtes Zinssystem entwickelt. In diesem neuen Zinssystem zahlt jeder Kreditnehmer einen individuellen Zinssatz für seinen Förderkredit. Die Höhe des Zinssatzes wird bestimmt durch die wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) des Kreditnehmers und die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten. Mit der Einführung von risikogerechten Zinsen soll für den Mittelstand der Zugang zu Förderkrediten verbessert werden.
Das neue Preissystem wird in folgenden Kreditprogrammen ab dem 1. April 2005 angewendet:
KfW Mittelstandsbank
– Unternehmerkredit, Investitionsvariante
– Unternehmerkredit, Betriebsmittelvariante
– Unternehmerkredit, Ausland
– Unternehmerkapital: Kapital für Arbeit und Investitionen, Fremdkapitaltranche
– Unternehmerkapital: Kapital für Arbeit und Investitionen, Fremdkapitaltranche, Ausland
– ERP-Regionalförderprogramm
KfW Förderbank
– KfW-Umweltprogramm
– KfW-Umweltprogramm, Ausland
– ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
– Programm zur Förderung erneuerbarer Energien
– BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben (beide letztere: in der Bankdurchgeleiteten Variante für gewerbliche Antragsteller).
Das neue risikogerechte Zinssystem ersetzt in den betroffenen Programmen künftig die Möglichkeit, eine Haftungsfreistellung für die Bank zu beantragen. Anträge mit Haftungsfreistellung in diesen Programmen müssen bis einschließlich 31. März 2005 bei den durchleitenden Banken eingereicht werden. Später gestellte Anträge können nicht mehr mit einer Haftungsfreistellung zugesagt werden.
Weitere Informationen: Infocenter der KfW Mittelstandsbank, Telefon 01801/241124, Infocenter der KfW Förderbank, Telefon 01801/335577, www.kfw.de, www.kfw-mittelstandsbank.de, www.kfw-förderbank.de. KfW
Das neue Preissystem wird in folgenden Kreditprogrammen ab dem 1. April 2005 angewendet:
KfW Mittelstandsbank
– Unternehmerkredit, Investitionsvariante
– Unternehmerkredit, Betriebsmittelvariante
– Unternehmerkredit, Ausland
– Unternehmerkapital: Kapital für Arbeit und Investitionen, Fremdkapitaltranche
– Unternehmerkapital: Kapital für Arbeit und Investitionen, Fremdkapitaltranche, Ausland
– ERP-Regionalförderprogramm
KfW Förderbank
– KfW-Umweltprogramm
– KfW-Umweltprogramm, Ausland
– ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
– Programm zur Förderung erneuerbarer Energien
– BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben (beide letztere: in der Bankdurchgeleiteten Variante für gewerbliche Antragsteller).
Das neue risikogerechte Zinssystem ersetzt in den betroffenen Programmen künftig die Möglichkeit, eine Haftungsfreistellung für die Bank zu beantragen. Anträge mit Haftungsfreistellung in diesen Programmen müssen bis einschließlich 31. März 2005 bei den durchleitenden Banken eingereicht werden. Später gestellte Anträge können nicht mehr mit einer Haftungsfreistellung zugesagt werden.
Weitere Informationen: Infocenter der KfW Mittelstandsbank, Telefon 01801/241124, Infocenter der KfW Förderbank, Telefon 01801/335577, www.kfw.de, www.kfw-mittelstandsbank.de, www.kfw-förderbank.de. KfW
c) DEGA online 12. Januar 2005 www.dega.de