Neue Zukaufsgrenzen
Welche Folgen hat das Hofladenurteil?
Mit dem Hofladenurteil gelten ab dem 1. Juli 2011 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe neue Zukaufsgrenzen. Werden diese überschritten, führt dies zur Gewerblichkeit. Außer steuerlichen Konsequenzen sind noch weitere Gesichtspunkte bei Eintritt in die Gewerblichkeit zu beachten.
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Als Direktvermarkter müssen Sie ab dem 1. Juli neue Regeln im Steuerrecht beachten, ausgelöst durch das sogenannte Hofladenurteil 3 des Bundesfinanzhofs vom 25. März 2009. Zukaufsgrenzen für Handelsware Um den land- und forstwirtschaftlichen Status Ihres Unternehmens zu erhalten, gelten die bisherigen Zukaufsgrenzen für Handelsware nicht mehr. Insbesondere die allseits bekannte 30-%-Zukaufsgrenze, bei der der Einkauf von Handelsware gemessen am Einkaufswert nicht mehr als 30 % des Gesamtumsatzes des Unternehmens betragen darf, wurde abgeschafft. Die neuen Zukaufsgrenzen für Handelsware sind nun folgende: Wenn Betriebseinnahmen (ohne Umsatzsteuer) aus den zugekauften Waren ein Drittel des Gesamtumsatzes oder aber die feste Betragsgrenze...
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