Sortenschutzrechte durchsetzen
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Etwa 10 % des Weltmarkthandels geschieht laut Schätzungen mit gefälschten Produkten. Oft fehlt es an der Durchsetzung der Rechte, meinte Rechtsanwältin Dr. Birte Lorenzen, Corinius LLP, Hamburg. Viele Züchter seien bei der Einforderung ihrer Rechte zu zurückhaltend.
Sortenschutz bezieht sich sowohl auf das Pflanzenmaterial als auch die Sortenbezeichnung. Hinsichtlich des Vermehrungsmaterials gewährt es dem Inhaber das Recht, Dritten die Erzeugung solchen Materials, die Aufbereitung zur Vermehrung und dessen Vermarktung beziehungsweise Aufbewahrung zu diesen Zwecken zu untersagen. Die Sortenbezeichnung muss für das Vermehrungsmaterial verwendet werden.
Um eine bestmögliche Kontrolle entlang der Wertschöpfungskette vom Züchter über den Vermehrer, Produzenten und Handel zu erhalten, rät Lorenzen neben guten Verträgen und dem Einsatz technischer Sicherungsmittel wie Barcode, Label oder Hologramm zu einer guten Kooperation mit allen Beteiligten. „Verständigen Sie sich zusätzlich mit Ihren Wettbewerbern auf den Einsatz einheitlicher technischer Sicherungsmittel“, so ein Appell. Gute Verträge zwischen Züchter und Vermehrer sind hilfreich.
„Bündeln Sie Ihre Kräfte und arbeiten Sie mit Mitbewerbern zusammen, um effizienter zu sein und eine größere Abschreckung zu erreichen“, so der Appell von Lorenzen. Nur durch die Bündelung der Kräfte vieler Rosenzüchter konnten beispielsweise illegal in die EU importierte Rosen zum Valentinstag 2008 vom Zoll beschlagnahmt werden.
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