Wettbewerbsverzerrung: Maschinenringe bekommen Gegenwind aus Brüssel
Damit sind die Initiativen des VGL mit Erfolg gekrönt, der Zunahme quersubventionierter Leistungen der Maschinenringe Einhalt zu gebieten. Der Streit zwischen Landschaftsgärtnern und Mitgliedern der Maschinenringe schwelt seit 1991, seit das KBM in Neuburg/Donau dem Verband mitgeteilt hat, dass der Verein über gewerbliche Tochterunternehmen Landschaftspflege- und Winterdienste anbieten wolle. Daraus ist im Laufe der Jahre eine zunehmende Konkurrenz für den Landschaftsbau erwachsen, die sich auf den Bau- und die Pflege von Sportplätzen, Grünpflegetätigkeiten unter anderem für die Post AG und die Bahn AG, gewerbliche Schnittgutverwertung und handwerkliche Tätigkeiten erstreckt.
Im Februar 2003 leitete die EU-Kommission auf Initiative des VGL ein förmliches Prüfverfahren wegen der Beihilfen an die bayerischen Maschinenringe ein, welches mit der Entscheidung vom 12. Juli 2004 seinen Abschluss fand. Darin kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Verdacht von Quersubventionen für nicht förderfähige Tätigkeiten beziehungsweise für nicht empfangsberechtigte Tochterunternehmen unter anderem deshalb nicht von der Hand zu weisen ist, weil:
- die Trennung zwischen empfangsberechtigten MR und nicht empfangsberechtigen Tochterunternehmen unzureichend ist,
- die Tochterunternehmen nicht vollständig unabhängig agieren,
- das Personal der MR zu 20 % in nicht landwirtschaftlichen Bereichen eingesetzt werde,
- die Maßnahmen zur Überprüfung der geleisteten Tätigkeiten sowohl von Seiten der MR als auch von Seiten der bayerischen Behörden unzulänglich sind.
Der VGL hat durch seinen Verbandsdirektor Jürgen R. Prigge angekündigt, die zukünftige Förderpraxis des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten genau zu beobachten. Darin dürfte die Option einer neuerlichen Meldung möglicher Wettbewerbsverzerrungen nach Brüssel enthalten sein. tw(c)
DEGA online 28. Juli 2004 www.dega.de