Ausbildungsplatzabgabe: Gesetz vorerst gestoppt
Damit schloss sich eine deutliche Mehrheit in der Länderkammer den Empfehlungen der Ausschüsse an und überwies das umstrittene Gesetz in den Vermittlungsausschuss.
In der Debatte im Bundesrat wurden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und der Auffassung der Bundesregierung widersprochen, das Berufsausbildungssicherungsgesetz sei nicht zustimmungspflichtig. Diese Erkenntnisse galten offenbar auch als Grund für die „Kehrtwende“ in der Parteispitze der SPD, die das weitere Vorgehen im Gesetzgebungsverfahren vom Ausgang der parallel geführten Beratungen über einen Ausbildungspakt mit der Wirtschaft abhängig machte. Wenig später wurde bekannt, dass vorerst auf die Verabschiedung des Berufsausbildungssicherungsgesetzes zu Gunsten eines Ausbildungspaktes verzichtet werde.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die getroffene Vereinbarung über einen Ausbildungspakt zwischen der Bundesregierung und der Wirtschaft als bessere Alternative. Gemeinsam mit den anderen Verbänden der deutschen Wirtschaft hatte der ZVG immer wieder seine Ablehnung gegenüber einer staatlich geregelten Zwangsabgabe begründet.
Ziel des Ausbildungspakts ist, möglichst allen ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen eine Ausbildung anzubieten. Neben neuen Ausbildungsplätzen geht es um so genannte Berufspraktika in Betrieben, die anteilig von der Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert werden sollen. ZVG
DEGA online 24. Juni 2004 www.dega.de