Saisonarbeiter: Regelungen nach EU-Beitritt Polens nicht einfacher
Kaum hat die Spargelsaison begonnen, gibt es schon Ärger über weitere bürokratische Auflagen für die dringend benötigten polnischen Saisonkräfte, meldet die Seite www. spargelnews.de.
Seit 1. Mai entfalle zwar die Visumpflicht, dafür müssten die Adressen der Erntehelfer aufgelistet und bei den Ausländerbehörden der Landkreise gemeldet werden. Der Spargelbauer müsse eine vorläufige Arbeitsgenehmigung beantragen und habe dadurch einen zusätzlichen Arbeitsgang. „Das ist Papierkrieg“, wird Dietrich Paul von der Vereinigung der Spargelanbauer in Niedersachsen zitiert. „Bislang haben wir nur die Arbeitsgenehmigung beantragt. Jetzt müssen wir erneut zum Arbeitsamt laufen, beantragen dort die zusätzliche vorläufige Genehmigung, um die endgültige Arbeitsgenehmigung zu bekommen.“ Dieser Bürokratismus stößt auch beim Niedersächsischen Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen auf Unverständnis. „Eine Vereinfachung muss her“, forderte der Minister bei der Saisoneröffnung in Wendeburg. Er versprach die „volle Unterstützung des Hauses“.
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