Gutachten empfiehlt Streichung
Das Gutachten mit dem Titel „Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung kommt zu dem Ergebnis, dass keine hinreichenden Gründe bestünden, die Steuersatzermäßigungen für den Gartenbau und die Land- und Forstwirtschaft fortzuführen.
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Nach Meinung der Gutachter sei die Pauschalierung ein Anachronismus, da sich die ursprünglich tragenden Vereinfachungsgründe weitgehend erledigt hätten. Für eine Förderung von Schnittblumen und gartenbaulichen Erzeugnissen bestehe keine Rechtfertigung. Bei ihren Begründungen verweisen sie darauf, dass die Steigerung der Nachfrage nach bestimmten Produkten durch einen ermäßigten Steuersatz immer eine Nachfrageverminderung bei anderen Produkten nach sich ziehe und dort dann auch zu Arbeitsplatzverlusten führe. Per Saldo würde es immer zu einem Nullsummenspiel kommen.
Nach Aussage von Dr. Siegfried Scholz, Generalsekretär des Zentralverbands Gartenbau, lassen die Gutachter aber wirtschaftspolitische Aussagen und Marktrealitäten vollkommen außer Acht. Marktstatistiken belegen, dass erhebliche Auswirkungen aufgrund von Preisanpassungen zu befürchten sind. Dies insbesondere, da Preissteigerungen bei Blumen und Pflanzen immer unmittelbar zu einem Rückgang im Mengenverbrauch führen. Damit ist zu befürchten, dass es zu einem Abbau von Arbeitsplätzen kommt, wie Erfahrungen aus Frankreich für den Gartenbau eindeutig belegen. Völlig unverständlich sei, dass die Annahme, die erhöhte Steuer könne vollständig auf den Verbraucher abgewälzt werden, zwar als unrealistisch eingeschätzt werde, aber dennoch aus methodischen Gründen Grundlage des Gutachtens sei.
„Noch steht nicht fest, wie die Aussagen aus dem Gutachten in die Arbeiten der im Koalitionsvertrag vereinbarten, noch zu bildenden Kommission einfließen werden. Die drohende Anhebung der reduzierten Steuersätze um zwölf Prozentpunkte würde einen Kahlschlag in der Branche nach sich ziehen“, so Scholz. „Das kann von der Politik so nicht gewollt sein. Wir werden nicht nachlassen, die Politik auf die möglichen marktwirtschaftlichen Auswirkungen hinzuweisen, um unsere Betriebe vor einer Radikallösung zu schützen.“
Auch die EU habe den reduzierten Steuersatz auf Blumen und Pflanzen gestärkt. Ein deutscher Alleingang wäre eine Katastrophe für die Unternehmen hierzulande.ZVG
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