Förderung wieder möglich
Nach Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre steht das Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) wieder zur Verfügung.
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Seit dem 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge gestellt werden, allerdings nach Konditionen der neuen Richtlinie. Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.
Durch die Aufhebung der Haushaltssperre durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags sollen die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Mio.€ in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Demgegenüber bleibt das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) wegen bereits ausgeschöpfter Fördermittel weiterhin geschlossen.
Ob das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau mit Aufhebung der Haushaltssperre den Gartenbaubetrieben wieder zur Verfügung steht, ist bislang unklar. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geht jedoch davon aus, dass das Bundesprogramm wieder geöffnet wird.
Der ZVG verweist darauf, dass im Rahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz noch fast keine Mittel abgerufen wurden. Es gebe deshalb keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb das Bundesprogramm Energieeffizienz nach Aufhebung der Haushaltssperre nicht wieder freigegeben werden sollte, so der ZVG.
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