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Zierpflanzen

So funktioniert der Sortenschutz

Wie kann man Sorten schützen lassen? Welche Rechte und Pflichten hat der Züchter? Dr. Andrea Menne vom Bundes­sortenamt erklärt die Grundlagen des Sorten­schutzes für Zierpflanzen und worauf man bei der Beantragung achten muss.

Veröffentlicht am
Der Sortenschutz ist ein dem Patent ähnliches Ausschließlichkeitsrecht, das auf Antrag für eine neue Pflanzensorte erteilt werden kann. Er kann für alle Pflanzenarten national beim Bundessortenamt oder für die EU beim Gemeinschaftlichen Sortenamt beantragt werden. Grundlagen sind in Deutschland das Sortenschutzgesetz und in der europäischen Gemeinschaft die Verordnung (EG) 2100/1994. Voraussetzung für die Erteilung des Sortenschutzes ist, dass die Sorte neu, von allen allgemein bekannten Sorten unterscheidbar, homogen und beständig ist, sowie eine eintragbare Sortenbezeichnung hat. Ist eine Sorte geschützt, darf allein der Sortenschutz­inhaber die Sorte vermehren, erzeugen, vertreiben sowie ein- und ausführen. Da es sich beim Sortenschutz...
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