Zierpflanzen
So funktioniert der Sortenschutz
Wie kann man Sorten schützen lassen? Welche Rechte und Pflichten hat der Züchter? Dr. Andrea Menne vom Bundessortenamt erklärt die Grundlagen des Sortenschutzes für Zierpflanzen und worauf man bei der Beantragung achten muss.
- Veröffentlicht am

Der Sortenschutz ist ein dem Patent ähnliches Ausschließlichkeitsrecht, das auf Antrag für eine neue Pflanzensorte erteilt werden kann. Er kann für alle Pflanzenarten national beim Bundessortenamt oder für die EU beim Gemeinschaftlichen Sortenamt beantragt werden. Grundlagen sind in Deutschland das Sortenschutzgesetz und in der europäischen Gemeinschaft die Verordnung (EG) 2100/1994. Voraussetzung für die Erteilung des Sortenschutzes ist, dass die Sorte neu, von allen allgemein bekannten Sorten unterscheidbar, homogen und beständig ist, sowie eine eintragbare Sortenbezeichnung hat. Ist eine Sorte geschützt, darf allein der Sortenschutzinhaber die Sorte vermehren, erzeugen, vertreiben sowie ein- und ausführen. Da es sich beim Sortenschutz...
DEGA GARTENBAU Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen

