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Vorsicht bei der Werbung!

Das Fußballfieber hat auch Deutschlands Einzelhandel erfasst. Weniger begeistert scheinen die Gartencenter auf das Thema zu reagieren. Gleich mehrere gaben bei der Umfrage gegenüber unserem Autor an, nichts zu diesem Thema zu planen und fragten: „Was haben denn wir mit Fußball zu tun?“

Aber kaum eine der zurzeit zahlreichen Messen für Einzelhändler kommt ohne das Megathema Fußball aus. Dort wird beschworen, sich an den WM-Zug anzuhängen, um ein kleines Krümelchen der 10 Mrd. e Extra-Umsatz in Deutschland einzusammeln, den Experten der Fußball-WM 2006 zutrauen.

Die Christmasworld im Januar 2006 brachte Vorschläge zum Thema, die Cadeaux in Leipzig (4 bis 6. März 2006) stellt sogar ihre gesamte Messe unter das Motto „Fußballfieber" inklusive diverser Sonderschauen und einem Vortrag zu Fußball-Event-Anregungen. Tassen, Backformen, Flaschenöffner, Badelaken, Schlüsselanhänger, Snackschüssel im Fußballfeld-Design, Bier und Sekt, Seifenspender und Sitzkissen bis hin zum Grillset tragen Logo oder Maskottchen der Fußball-WM. Und sogar Kunsthandwerker aus dem Erzgebirge entwickelten eine Räuchermannserie mit Spielern unterschiedlicher Nationen.

Für Stolperfallen sorgt die Fifa. Die Fußball-WM 2006 ist die „Privatveranstaltung" des Verbands, der sich dafür über 90 Begriffe markenrechtlich schützen ließ. Wer Begriffe rund um die Fußball-WM in der Werbung verwenden will, sollte sich absichern, zum Beispiel durch Nachfrage bei der EM-TV AG in München, die die Vermarktungs- und Lizenzrechte in Europa vertritt. Unerlaubt ist etwa die schlagwortartige Verwendung von „WM 2006". In der Grauzone liegt, ob ein Bäcker „WM-Brötchen“ verkaufen darf oder ein Einzelhändler eine Rabattaktion „zur WM 2006" ganz legal ausrufen kann. Erlaubt ist sind beschreibende Formulierungen wie: „Während der WM senken wir die Preise um x %“. Juristisch außerhalb der Gefahrenzone bewegt sich beispielsweise der Media-Markt-Slogan „Wir holen den Titel".

Fazit: Man sollte das Ereignis nicht ganz vernachlässigen, aber auch zu hohe Erwartungen vermeiden. Auch im Gartencenter gibt es eine ganze Reihe von Anknüpfungspunkten. Bei der Formulierung der Werbeaktionen sollte man sich juristisch absichern, um vor unangenehmen Überraschungen gefeit zu sein.

Doris Ganninger-Hauck